Parallele Rechnungslegung

Globalisierung kann viele Dinge komplizieren. Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht, nach IFRS oder beides? Oder auch noch nach US GAAP? Das geht tatsächlich. Als zyklisch zu bestimmten Terminen geschehende Überleitungsrechnung, das heißt, einmal zum Ende eines bestimmten Zeitraums (etwa zum Quartals-, Halbjahres- oder Geschäftsjahres-Ende), oder als parallele Rechnungslegung, das heißt, permanent bei jedem Buchungsvorgang.

Ihre Gründe für eine Entscheidung zu einer parallelen Rechnungslegung können vielfältig sein: bessere Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene, Benchmarking, oder weil Ihre Sie listende (Auslands-)Börse es von Ihnen verlangt.

Unsere Lösungsansätze und Vorgehensweisen sind dabei sehr vielseitig, weil sie in hohem Maße von Ihren Rahmenbedingungen abhängen. Wir informieren Sie gern.